Förderungen
- "Raus aus Öl" 2021/22
Mit „Raus aus Öl“ wird der Ersatz eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) durch ein klimafreundliches Heizungssystems im privaten Wohnbau gefördert.
Gefördert wird in erster Linie der Anschluss an eine hocheffiziente Nah-/Fernwärme. Ist diese Anschluss- möglichkeit nicht gegeben, wird der Umstieg auf eine Holz-, Pellets- Zentralheizung oder eine Wärmepumpe gefördert. Die förderungsfähigen Kosten umfassen die Kosten für das Material, die Montage sowie etwaige Planungskosten. Die Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel und Tankanlagen sind ebenso förderungsfähig. Beachten Sie dazu auch das Dokument "Förderungsfähige Kosten" unter folgendem Link:
Die Förderung beträgt bis zu 7.500 Euro und ist mit maximal 50 % der anerkannten förderungsfähigen Kosten begrenzt.
Einreichen können ausschließlich Privatpersonen. Gefördert werden Leistungen, die ab 01.01.2022 erbracht wurden. Anträge, bei denen die Heizung vor dem 01.01.2022 geliefert wurde, können nicht gefördert werden. Das Förderprogramm ist bis 31.12.2022 begrenzt.
Bitte beachten Sie, dass die Heizungsanlage von einer befugten Fachkraft fach- und normgerecht installiert werden muss. Anlagen, die in Eigenregie errichtet werden, sind somit von der Förderungsaktion ausgeschlossen.
Alle Angaben ohne Gewähr, Änderungen jederzeit möglich!
- Reparaturbonus 2022-2023
Mit dem Reparaturbonus erhalten Privatpersonen eine Förderung von bis zu 200 Euro für die Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten und/oder bis zu 30 Euro für die Einholung eines Kostenvoranschlags bei teilnehmenden Partnerbetrieben. Die Förderung wird direkt bei Bezahlung der Rechnung unter Vorlage eines Bons für eine Reparatur und/oder für einen Kostenvoranschlag abgezogen.
Die Förderungshöhe beträgt bei Reparaturen pro Bon, maximal 200 Euro und für einen Kostenvoranschlag maximal 30 Euro bzw. 50 % der förderungsfähigen Brutto-Kosten (inkl. MWSt). Der Förderungsbetrag wird auf ganze Euro abgerundet. Wird im Anschluss an einen Kostenvoranschlag, für den die Förderung bezogen wurde, die Reparatur beauftragt, so muss diese bei demselben Betrieb durchgeführt werden.
Ein Bon kann für die Reparatur und/oder den Kostenvoranschlag eines Gerätes verwendet werden. Die Förderung wird direkt bei Bezahlung der Rechnung gegen Vorlage eines Reparaturbons vom Partnerbetrieb abgezogen.